Vorstellung Netzwerk Baum

DIE IDEE

Seit geraumer Zeit stellen wir eine steigende Nachfrage nach unserem Modul Baumkataster fest. Während diese Fachlichkeit in der Vergangenheit eher selten nachgefragt wurde, hat sich dies durch eine Verschärfung in der Auffassung der Kommunalversicherer (BADK) zu diesem Thema offensichtlich geändert.

Ziel des „Netzwerk BAUM" ist es, die Fachlichkeit der bundesweit tätigen Baumpfleger und Baumgutachter mit den örtlichen Ingenieurbüros bzw. Vermessungsbüros zur Erstellung kommunaler Baumkataster zusammenzubringen.

Die am „Netzwerk BAUM" teilnehmenden Fachfirmen stellen den Kommunen gegenüber sicher, dass eine abgestimmte und reibungslose EDV-konforme Erfassung und Übergabe der Baumfachdaten erfolgt (siehe Ablaufplan).

So profitieren Sie nicht nur von den Vorteilen des Netzwerks, sondern auch von dem Vorsprung der Software Kominfo.baum:

  • Offener Datentransport
  • Mobilität
  • Hohe GPS-Genauigkeit
  • Usability
  • Hohe Fachlichkeit
  • Geschwindigkeit

KOMMUNALER BAUMBESTAND – (HILFE ZUR SELBSTHILFE)

Der kommunale Baumbestand polarisiert je nach Sichtweise des Betrachters sehr stark. Neben aller Argumentation in Richtung „grünes Kapital“, Verbesserung des Wohnklimas, gestalterischer Aspekte usw. bleibt es in erster Linie eine kostenpflichtige Leistung im Aufgabenbereich einer Kommune. Die Herstellung und der Nachweis der Verkehrssicherung gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir wollen mit dem „Netzwerk Baum“ den Kommunen unseren Lösungsweg zum Aufbau eines Katasters aufzeigen und deutlich machen, dass die aufwendigen Regelkontrollen durchaus mit eigenem Personal zu leisten sind. 

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Das Konzept des "Netzwerks BAUM" ist daher, Kommunen Hilfe zur Selbsthilfe mittels Zugriff auf moderne Werkzeuge anzubieten. So wird es der Kommune erleichtert, ihrer Verkehrssicherungspflicht gesetzeskonform nachkommen zu können.

Im Gegensatz zur Eigenkontrollverordnung (Kanal) existiert kein definierter gesetzlicher Handlungsdruck in Sachen Verkehrssicherungspflicht bzw. ein definierter Haftungstatbestand. Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich von der allgemeinen Delikthaftung gemäß § 823 BGB ab, soweit die Verkehrssicherungspflicht hoheitlich wahrzunehmen ist (siehe auch § 839 Amtshaftung). „Jeder der einen Verkehr eröffnet, Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, muss die notwendigen Schutzvorkehrungen gegen die daraus für Dritte resultierenden Risiken treffen" (ständige Rechtsprechung siehe Urteile).

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Standsicherheit der Bäume müssen diese in regelmäßigen Abständen kontrolliert und diese Kontrollen und definierte Maßnahmen gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Laut Aussage von verschiedenen Kommunen verschärfen derzeit insbesondere die kommunalen Versicherer das Thema Baum. Die Bundesarbeitsgemeinschaft deutscher Kommunalversicherer BADK verlangt im Rahmen einer „Musterdienstanweisung" zumindest das Führen eines „Baumbuches". In verschiedenen Fällen wurden bereits Regulierungen vonseiten des Versicherers wegen Unterlassung abgelehnt.

WEITERE INFORMATIONEN

MITGLIEDER

Gerne senden wir Ihnen eine Liste mit allen Ingenieurbüros und Baumpflegern, die Mitglied in unserm Netzwerk sind, zu. Schreiben Sie uns einfach eine Email info(at)geoinform.de oder rufen Sie uns an 0931 2 700 500. Wir sind gerne für Sie da.

SOFTWARE KOMINFO.BAUM

Mit Kominfo.baum verwalten Sie den gesamten Baumbestand Ihres Gemeindegebiets. Sie können Sanierungsmaßnahmen planen und überwachen sowie die Kontrolle der Gehölze zur öffentlichen Verkehrssicherung koordinieren. Im Fokus stehen die Abwehr von Schäden und der substantielle Erhalt des Bestandes. Kominfo.baum unterstützt Sie bei der Einhaltung der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen und des Naturschutzrechts bei Fällungen.

Kominfo.baum 
[PDF, 4600Kb]